Oberlandesgericht Köln, 1994-12-30, 6 U 118/94

6 U 118/94Obergericht30.12.1994

Regest

Der in einer Anzeige blickfangmäßig herausgestellte Ankaufpreis ,...bis zu 6.500,-- DM" für in Zahlung gegebene Fahrzeuge der Marken Trabant, Wartburg und ,alle Ex-DDR-Fahrzeuge" stellt sich als unzulässiges, wettbewerbswidriges (übermäßiges) Anlocken dar, wenn - wie hier - der herausgestellte Spitzenwert nur bei einigen wenigen Fahrzeugen erreichbar ist, beim Gros der angesprochenen Fahrzeuge hingegen nur ein deutlich geringerer Übernahmepreis erzielbar ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 118/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-12-30

Aktenzeichen: 6 U 118/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1230.6U118.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: § 1 UWG

Leitsätze

Der in einer Anzeige blickfangmäßig herausgestellte Ankaufpreis ,...bis zu 6.500,-- DM" für in Zahlung gegebene Fahrzeuge der Marken Trabant, Wartburg und ,alle Ex-DDR-Fahrzeuge" stellt sich als unzulässiges, wettbewerbswidriges (übermäßiges) Anlocken dar, wenn - wie hier - der herausgestellte Spitzenwert nur bei einigen wenigen Fahrzeugen erreichbar ist, beim Gros der angesprochenen Fahrzeuge hingegen nur ein deutlich geringerer Übernahmepreis erzielbar ist.

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