16 WX 197/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-27, 16 WX 197/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-12-27, 16 WX 197/94
16 WX 197/94Obergericht27.12.1994
Regest
Ablehnung eines Sachverständigen muß (grundsätzlich) unverzüglich geltend gemacht werden Sieht eine Partei zunächst ausdrücklich von der förmlichen Ablehnung eines Sachverständigen ab, ,um das Verfahren nicht weiter zu verzögern", weil sie hofft, das Gericht werde seinerseits ein Ergänzungsgutachten bei einem anderen Sachverständigen einholen, so ist ein Ablehnungsgesuch, das sich nur auf die schon ursprünglich bekannten Bedenken stützt, verspätet, wenn es erst nach mehreren Monaten eingereicht wird, als sich die Hoffnung auf ein Ergänzungsgutachten zerschlagen hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 197/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-12-27
Aktenzeichen: 16 WX 197/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1227.16WX197.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: § 406 ZPO; SACHVERSTÄNDIGER; ABLEHNUNG; GESUCH; ZEITPUNKT
Leitsätze
Ablehnung eines Sachverständigen muß (grundsätzlich) unverzüglich geltend gemacht werden
Sieht eine Partei zunächst ausdrücklich von der förmlichen Ablehnung eines Sachverständigen ab, ,um das Verfahren nicht weiter zu verzögern", weil sie hofft, das Gericht werde seinerseits ein Ergänzungsgutachten bei einem anderen Sachverständigen einholen, so ist ein Ablehnungsgesuch, das sich nur auf die schon ursprünglich bekannten Bedenken stützt, verspätet, wenn es erst nach mehreren Monaten eingereicht wird, als sich die Hoffnung auf ein Ergänzungsgutachten zerschlagen hat.
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