16 WX 194/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-21, 16 WX 194/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-12-21, 16 WX 194/94
16 WX 194/94Obergericht21.12.1994
Regest
Keine weitere Kostenbeschwerde in Wohnungseigentumssachen Auch in Wohnungseigentumssachen ist die weitere Beschwerde gegen Entscheidungen, die ausschließlich den Kostenpunkt betreffen, unstatthaft. § 27 Abs. 2 FGG ist insoweit uneingeschränkt anwendbar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 194/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-12-21
Aktenzeichen: 16 WX 194/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1221.16WX194.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: § 45 ABS. 1 WEG; § 27 ABS. 2 FGG; BESCHWERDE; WEITERE; FGG; WOHNUNGSEIGENTUM
Leitsätze
Keine weitere Kostenbeschwerde in Wohnungseigentumssachen
Auch in Wohnungseigentumssachen ist die weitere Beschwerde gegen Entscheidungen, die ausschließlich den Kostenpunkt betreffen, unstatthaft. § 27 Abs. 2 FGG ist insoweit uneingeschränkt anwendbar.
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