Oberlandesgericht Köln, 1994-12-20, 22 U 133/94

22 U 133/94Obergericht20.12.1994

Regest

Anwendung des HausTWG auf Kaufvertrag bei einer Freizeitveranstaltung Der auf einer vom Verkäufer veranstalteten sonntäglichen ,Baustellenaktion" mit Bier und Kaffee und Würstchengrill geschlossene Kaufvertrag (über eine Heizungsanlage) kann nach den Vorschriften des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften widerrufen werden; spätere Vertragsergänzungen (innerhalb der Widerrufsfrist) beseitigen nicht die Widerrufbarkeit.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 133/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-12-20

Aktenzeichen: 22 U 133/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1220.22U133.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: § 1 HAUSTWG; § 5 HAUSTWG

Leitsätze

Anwendung des HausTWG auf Kaufvertrag bei einer Freizeitveranstaltung

Der auf einer vom Verkäufer veranstalteten sonntäglichen ,Baustellenaktion" mit Bier und Kaffee und Würstchengrill geschlossene Kaufvertrag (über eine Heizungsanlage) kann nach den Vorschriften des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften widerrufen werden; spätere Vertragsergänzungen (innerhalb der Widerrufsfrist) beseitigen nicht die Widerrufbarkeit.

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