22 U 133/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-20, 22 U 133/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-12-20, 22 U 133/94
22 U 133/94Obergericht20.12.1994
Regest
Anwendung des HausTWG auf Kaufvertrag bei einer Freizeitveranstaltung Der auf einer vom Verkäufer veranstalteten sonntäglichen ,Baustellenaktion" mit Bier und Kaffee und Würstchengrill geschlossene Kaufvertrag (über eine Heizungsanlage) kann nach den Vorschriften des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften widerrufen werden; spätere Vertragsergänzungen (innerhalb der Widerrufsfrist) beseitigen nicht die Widerrufbarkeit.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 133/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-12-20
Aktenzeichen: 22 U 133/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1220.22U133.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: § 1 HAUSTWG; § 5 HAUSTWG
Leitsätze
Anwendung des HausTWG auf Kaufvertrag bei einer Freizeitveranstaltung
Der auf einer vom Verkäufer veranstalteten sonntäglichen ,Baustellenaktion" mit Bier und Kaffee und Würstchengrill geschlossene Kaufvertrag (über eine Heizungsanlage) kann nach den Vorschriften des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften widerrufen werden; spätere Vertragsergänzungen (innerhalb der Widerrufsfrist) beseitigen nicht die Widerrufbarkeit.
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