19 W 42/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-16, 19 W 42/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-12-16, 19 W 42/94
19 W 42/94Obergericht16.12.1994
Regest
Keine Anfechtung der Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens 1) Ein Beschluß, der dem Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens stattgibt, ist grundsätzlich nicht anfechtbar. 2) Aus rechtsstaatlichen Gründen kann ein solcher Beschluß mit der einfachen Beschwerde angegriffen werden, wenn er ,greifbar gesetzeswidrig" ist; das ist nicht schon dann der Fall, wenn die Entscheidung unrichtig ist, sondern erst dann, wenn sie inhaltlich dem Gesetz fremd ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 42/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-12-16
Aktenzeichen: 19 W 42/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1216.19W42.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: § 490 ZPO; § 567 ZPO; BEWEIS; BEWEISVERFAHREN; ANFECHTUNG; GESETZESWIDRIGKEIT
Leitsätze
Keine Anfechtung der Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens
- Ein Beschluß, der dem Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens stattgibt, ist grundsätzlich nicht anfechtbar. 2) Aus rechtsstaatlichen Gründen kann ein solcher Beschluß mit der einfachen Beschwerde angegriffen werden, wenn er ,greifbar gesetzeswidrig" ist; das ist nicht schon dann der Fall, wenn die Entscheidung unrichtig ist, sondern erst dann, wenn sie inhaltlich dem Gesetz fremd ist.
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