Oberlandesgericht Köln, 1994-12-14, 26 U 19/94

26 U 19/94Obergericht14.12.1994

Regest

Erfüllung der Einlagepflicht eines Gesellschafters Es handelt sich um einen typischen Fall der Umgehung der Sachgründungsvorschriften, wenn der Gesellschafter einer GmbH sich die Leistung auf die Stammeinlage alsbald für einen an die Gesellschaft veräußerten Vermögenswert wieder zurückzahlen läßt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 U 19/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-12-14

Aktenzeichen: 26 U 19/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1214.26U19.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: § 5 GMBHG; § 19 GMBHG

Leitsätze

Erfüllung der Einlagepflicht eines Gesellschafters

Es handelt sich um einen typischen Fall der Umgehung der Sachgründungsvorschriften, wenn der Gesellschafter einer GmbH sich die Leistung auf die Stammeinlage alsbald für einen an die Gesellschaft veräußerten Vermögenswert wieder zurückzahlen läßt.

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