26 U 19/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-14, 26 U 19/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-12-14, 26 U 19/94
26 U 19/94Obergericht14.12.1994
Regest
Erfüllung der Einlagepflicht eines Gesellschafters Es handelt sich um einen typischen Fall der Umgehung der Sachgründungsvorschriften, wenn der Gesellschafter einer GmbH sich die Leistung auf die Stammeinlage alsbald für einen an die Gesellschaft veräußerten Vermögenswert wieder zurückzahlen läßt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 U 19/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-12-14
Aktenzeichen: 26 U 19/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1214.26U19.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: § 5 GMBHG; § 19 GMBHG
Leitsätze
Erfüllung der Einlagepflicht eines Gesellschafters
Es handelt sich um einen typischen Fall der Umgehung der Sachgründungsvorschriften, wenn der Gesellschafter einer GmbH sich die Leistung auf die Stammeinlage alsbald für einen an die Gesellschaft veräußerten Vermögenswert wieder zurückzahlen läßt.
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