22 U 32/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-13, 22 U 32/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-12-13, 22 U 32/94
22 U 32/94Obergericht13.12.1994
Regest
Feststellung eines lebenslangen Leihvertrages aufgrund besonderer Umstände Von einem konkludent geschlossenen lebenslangen Leihvertrag über ein Hausgrundstück kann unter besonderen Umständen (z.B. nahe Beziehung zum Grundstückseigentümer, Pflegeleistungen, keine Entgeltforderungen über rund 40 Jahre, zunehmendes Alter, Tragung der Unterhaltskosten für das Haus) ausgegangen werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 32/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-12-13
Aktenzeichen: 22 U 32/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1213.22U32.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: § 598 BGB
Leitsätze
Feststellung eines lebenslangen Leihvertrages aufgrund besonderer Umstände
Von einem konkludent geschlossenen lebenslangen Leihvertrag über ein Hausgrundstück kann unter besonderen Umständen (z.B. nahe Beziehung zum Grundstückseigentümer, Pflegeleistungen, keine Entgeltforderungen über rund 40 Jahre, zunehmendes Alter, Tragung der Unterhaltskosten für das Haus) ausgegangen werden.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.1.1994 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 313/93 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen eine Sicherheitsleistung von 8.500,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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