Oberlandesgericht Köln, 1994-12-13, 15 U 59/94

15 U 59/94Obergericht13.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 59/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-12-13

Aktenzeichen: 15 U 59/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1213.15U59.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 19. Januar 1994 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 222/92 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das vorbezeichnete Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden den Klägerinnen auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; den Klägerinnen bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.OOO DM abzuwenden, nicht nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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