5 U 266/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-12, 5 U 266/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-12-12, 5 U 266/93
5 U 266/93Obergericht12.12.1994
Regest
Oberlandesgericht Köln, 5. Zivilsenat, Urteil vom 12.12.1994 - 5 U 266/93 -. Das Urteil ist rechtskräftig. Fälschung eines Versicherungsscheins durch Versicherungsagenten VVG § 43; BGB § 276 Verfälsche der Versicherungsagent den Inhalt des ihm zur Weiterleitung an den VN überlassenen Versicherungsscheins und händigt er diesen anschließend dem VN aus, führt dies nicht zum Zustandekommen eines Versicherungsvertrages mit dem verfälschten Inhalt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 266/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-12-12
Aktenzeichen: 5 U 266/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1212.5U266.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: VVG § 43; BGB § 276
Leitsätze
Oberlandesgericht Köln, 5. Zivilsenat, Urteil vom 12.12.1994 - 5 U 266/93 -. Das Urteil ist rechtskräftig.
Fälschung eines Versicherungsscheins durch Versicherungsagenten
VVG § 43; BGB § 276 Verfälsche der Versicherungsagent den Inhalt des ihm zur Weiterleitung an den VN überlassenen Versicherungsscheins und händigt er diesen anschließend dem VN aus, führt dies nicht zum Zustandekommen eines Versicherungsvertrages mit dem verfälschten Inhalt.
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