Oberlandesgericht Köln, 1994-12-12, 5 U 266/93

5 U 266/93Obergericht12.12.1994

Regest

Oberlandesgericht Köln, 5. Zivilsenat, Urteil vom 12.12.1994 - 5 U 266/93 -. Das Urteil ist rechtskräftig. Fälschung eines Versicherungsscheins durch Versicherungsagenten VVG § 43; BGB § 276 Verfälsche der Versicherungsagent den Inhalt des ihm zur Weiterleitung an den VN überlassenen Versicherungsscheins und händigt er diesen anschließend dem VN aus, führt dies nicht zum Zustandekommen eines Versicherungsvertrages mit dem verfälschten Inhalt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 266/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-12-12

Aktenzeichen: 5 U 266/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1212.5U266.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: VVG § 43; BGB § 276

Leitsätze

Oberlandesgericht Köln, 5. Zivilsenat, Urteil vom 12.12.1994 - 5 U 266/93 -. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fälschung eines Versicherungsscheins durch Versicherungsagenten

VVG § 43; BGB § 276 Verfälsche der Versicherungsagent den Inhalt des ihm zur Weiterleitung an den VN überlassenen Versicherungsscheins und händigt er diesen anschließend dem VN aus, führt dies nicht zum Zustandekommen eines Versicherungsvertrages mit dem verfälschten Inhalt.

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