17 W 157/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-12, 17 W 157/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-12-12, 17 W 157/93
17 W 157/93Obergericht12.12.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 157/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-12-12
Aktenzeichen: 17 W 157/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1212.17W157.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die vom Kläger aufgrund des am 22. Dezember 1992
vor dem Landgericht Bonn geschlossenen Vergleichs
- 18 O 405/92 - an den Streithelfer zu erstattenden Kosten werden auf 988,39 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. Januar 1993 festgesetzt.
Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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