12 U 75/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-05, 12 U 75/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 75/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-12-05
Aktenzeichen: 12 U 75/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1205.12U75.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Februar 1994 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 0 497/93 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.935,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29. Juli 1993 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 2 %, die Beklagte zu 98 %. Die Kosten zweiter Instanz tragen der Kläger zu 3 %, die Beklagte zu 97 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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