Ss 521/94 - 204 -•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-02, Ss 521/94 - 204 -
Oberlandesgericht Köln, 1994-12-02, Ss 521/94 - 204 -
Ss 521/94 - 204 -Obergericht02.12.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 521/94 - 204 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-12-02
Aktenzeichen: Ss 521/94 - 204 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1202.SS521.94.204.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Das Verfahren wird eingestellt, soweit dem Angeklagten mit der zugelassenen Anklage zur Last gelegt worden ist, auch vor dem 29. September 1992 auf öffentlichen Wegen Kraftfahrzeuge geführt zu haben, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen.
Soweit keine Einstellung erfolgt ist (Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am 29. September 1992), wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
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