Oberlandesgericht Köln, 1994-11-29, 24 U 101/94

24 U 101/94Obergericht29.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 101/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-11-29

Aktenzeichen: 24 U 101/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1129.24U101.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 18. März 1994 (30 0 238/93) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.100,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheiten können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank, öffentlichen Sparkasse, Volksbank oder Genossenschaftsbank mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.

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