24 U 101/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-11-29, 24 U 101/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-11-29, 24 U 101/94
24 U 101/94Obergericht29.11.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 101/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-11-29
Aktenzeichen: 24 U 101/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1129.24U101.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 18. März 1994 (30 0 238/93) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.100,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheiten können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank, öffentlichen Sparkasse, Volksbank oder Genossenschaftsbank mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.
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