18 W 20/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-11-28, 18 W 20/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-11-28, 18 W 20/94
18 W 20/94Obergericht28.11.1994
Regest
Einfluß der Hauptsacheentscheidung im (noch) schwebenden PKH- Verfahren Ist der Prozeßkostenhilfeantrag einer Partei im ersten Rechtszug zurückgewiesen worden, ist sodann gegen die Partei ein nachteiliges Urteil ergangen und ist diese Entscheidung durch Verwerfung der Berufung rechtskräftig geworden, ist bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozeßkostenhilfe das rechtskräftige Urteil zu beachten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 W 20/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-11-28
Aktenzeichen: 18 W 20/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1128.18W20.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: § 114 ZPO
Leitsätze
Einfluß der Hauptsacheentscheidung im (noch) schwebenden PKH- Verfahren
Ist der Prozeßkostenhilfeantrag einer Partei im ersten Rechtszug zurückgewiesen worden, ist sodann gegen die Partei ein nachteiliges Urteil ergangen und ist diese Entscheidung durch Verwerfung der Berufung rechtskräftig geworden, ist bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozeßkostenhilfe das rechtskräftige Urteil zu beachten.
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten gegen den Prozeßkostenhilfebeschluß des Landgerichts Köln vom 11.05.1994 - 20 O 453/93 - wird zurückgewiesen.
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