Oberlandesgericht Köln, 1994-11-24, 18 U 101/94

18 U 101/94Obergericht24.11.1994

Regest

Verjährung von Gewährleistungsansprüchen Hat der Unternehmer nach Untersuchung eines Schadens Gewährleistungsansprüche abgelehnt und nach erneuter Geltendmachung solcher Ansprüche dem Besteller anheimgestellt, einen neutralen Sachverständigen mit der Untersuchung der Schadensursache zu beauftragen, wird hierdurch eine (erneute) Hemmung der Verjährungsfrist nicht bewirkt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 101/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-11-24

Aktenzeichen: 18 U 101/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1124.18U101.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Normen: § 639 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

Hat der Unternehmer nach Untersuchung eines Schadens Gewährleistungsansprüche abgelehnt und nach erneuter Geltendmachung solcher Ansprüche dem Besteller anheimgestellt, einen neutralen Sachverständigen mit der Untersuchung der Schadensursache zu beauftragen, wird hierdurch eine (erneute) Hemmung der Verjährungsfrist nicht bewirkt.

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