18 U 101/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-11-24, 18 U 101/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-11-24, 18 U 101/94
18 U 101/94Obergericht24.11.1994
Regest
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen Hat der Unternehmer nach Untersuchung eines Schadens Gewährleistungsansprüche abgelehnt und nach erneuter Geltendmachung solcher Ansprüche dem Besteller anheimgestellt, einen neutralen Sachverständigen mit der Untersuchung der Schadensursache zu beauftragen, wird hierdurch eine (erneute) Hemmung der Verjährungsfrist nicht bewirkt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 101/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-11-24
Aktenzeichen: 18 U 101/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1124.18U101.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: § 639 Abs. 2 BGB
Leitsätze
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Hat der Unternehmer nach Untersuchung eines Schadens Gewährleistungsansprüche abgelehnt und nach erneuter Geltendmachung solcher Ansprüche dem Besteller anheimgestellt, einen neutralen Sachverständigen mit der Untersuchung der Schadensursache zu beauftragen, wird hierdurch eine (erneute) Hemmung der Verjährungsfrist nicht bewirkt.
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