Oberlandesgericht Köln, 1994-11-22, 22 U 138/94

22 U 138/94Obergericht22.11.1994

Regest

Pflicht des Anwalts zur moderaten Prozeßführung 1.) Ein Verstoß des Prozeßbevollmächtigten gegen eine ,Verpflichtung zur moderaten Prozeßführung" besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Mandant zu erkennen gegeben hat, daß er mit Inhalt und Diktion der Schriftsätze einverstanden ist. 2.) Auf die Berufung gegen ein Teilurteil kann das Berufungsgericht die gesamte Klage abweisen, wenn durch die Entscheidung des Berufungsgerichts notwendigerweise der gesamten Klageforderung die Grundlage entzogen wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 138/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-11-22

Aktenzeichen: 22 U 138/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1122.22U138.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: PVV ANWALTSVERTRAG; ZPO § 537

Leitsätze

Pflicht des Anwalts zur moderaten Prozeßführung

1.) Ein Verstoß des Prozeßbevollmächtigten gegen eine ,Verpflichtung zur moderaten Prozeßführung" besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Mandant zu erkennen gegeben hat, daß er mit Inhalt und Diktion der Schriftsätze einverstanden ist.

2.) Auf die Berufung gegen ein Teilurteil kann das Berufungsgericht die gesamte Klage abweisen, wenn durch die Entscheidung des Berufungsgerichts notwendigerweise der gesamten Klageforderung die Grundlage entzogen wird.

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