Oberlandesgericht Köln, 1994-11-18, 19 U 81/91

19 U 81/91Obergericht18.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 81/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-11-18

Aktenzeichen: 19 U 81/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1118.19U81.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. März 1991 - 21 O 418/87 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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