Oberlandesgericht Köln, 1994-11-15, 2 ARs 192/94

2 ARs 192/94Obergericht15.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 ARs 192/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-11-15

Aktenzeichen: 2 ARs 192/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1115.2ARS192.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschvergütung gemäß § 99 Abs. 1 BRAGO wären erfüllt, wenn das Verfahren jetzt abgeschlossen wäre.

Der Pflichtverteidigerin wird auf ihre später zu bewilligende Pauschvergütung wegen der Teilnahme an den in Enna/Italien durchgeführten kommissarischen Vernehmungen eine Abschlagszahlung in Höhe von 11.000,00 DM (elftausend Deutsche Mark) bewilligt.

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