2 ARs 192/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-11-15, 2 ARs 192/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-11-15, 2 ARs 192/94
2 ARs 192/94Obergericht15.11.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 ARs 192/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-11-15
Aktenzeichen: 2 ARs 192/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1115.2ARS192.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschvergütung gemäß § 99 Abs. 1 BRAGO wären erfüllt, wenn das Verfahren jetzt abgeschlossen wäre.
Der Pflichtverteidigerin wird auf ihre später zu bewilligende Pauschvergütung wegen der Teilnahme an den in Enna/Italien durchgeführten kommissarischen Vernehmungen eine Abschlagszahlung in Höhe von 11.000,00 DM (elftausend Deutsche Mark) bewilligt.
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