Oberlandesgericht Köln, 1994-11-14, 2 U 76/93

2 U 76/93Obergericht14.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 76/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-11-14

Aktenzeichen: 2 U 76/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1114.2U76.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

1 )

Die Zwangsvollstreckungsgegenklage ist in der Hauptsache erledigt .

Der mit der Anschlussberufung geltend gemachte Schadensersatzanspruch der Kläger ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Der Wert der Beschwer übersteigt für keine der Parteien 60.000 DM.

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