Oberlandesgericht Köln, 1994-11-09, 11 U 99/94

11 U 99/94Obergericht09.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 99/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-11-09

Aktenzeichen: 11 U 99/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1109.11U99.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. April 1994 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 156/93 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 165.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leisten.

Die Sicherheit kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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