Oberlandesgericht Köln, 1994-11-09, 11 U 93/94

11 U 93/94Obergericht09.11.1994

Regest

Blockiert jemand beim Wenden den Fahrweg des fließenden Verkehrs, so ist das ein so schwerwiegender Verkehrsverstoß, daß im allgemeinen die Betriebsgefahr der gefährdeten Fahrzeuge unberücksichtigt bleibt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 93/94 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 1994-11-09

Aktenzeichen: 11 U 93/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1109.11U93.94.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: § 17 STVG; § 9 STVO; § 254 BGB

Leitsätze

Blockiert jemand beim Wenden den Fahrweg des fließenden Verkehrs, so ist das ein so schwerwiegender Verkehrsverstoß, daß im allgemeinen die Betriebsgefahr der gefährdeten Fahrzeuge unberücksichtigt bleibt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 1994 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 166/93 - abgeändert.

Die Klage der Klägerin wird in Höhe von weiteren 5.879,60 DM nebst 4 % Zinsen auf diesen Betrag abgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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