11 U 93/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-11-09, 11 U 93/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-11-09, 11 U 93/94
11 U 93/94Obergericht09.11.1994
Regest
Blockiert jemand beim Wenden den Fahrweg des fließenden Verkehrs, so ist das ein so schwerwiegender Verkehrsverstoß, daß im allgemeinen die Betriebsgefahr der gefährdeten Fahrzeuge unberücksichtigt bleibt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 93/94 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1994-11-09
Aktenzeichen: 11 U 93/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1109.11U93.94.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 17 STVG; § 9 STVO; § 254 BGB
Leitsätze
Blockiert jemand beim Wenden den Fahrweg des fließenden Verkehrs, so ist das ein so schwerwiegender Verkehrsverstoß, daß im allgemeinen die Betriebsgefahr der gefährdeten Fahrzeuge unberücksichtigt bleibt.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 1994 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 166/93 - abgeändert.
Die Klage der Klägerin wird in Höhe von weiteren 5.879,60 DM nebst 4 % Zinsen auf diesen Betrag abgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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