9 U 188/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-10-25, 9 U 188/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-10-25, 9 U 188/94
9 U 188/94Obergericht25.10.1994
Regest
Kaskoversicherte Fahrzeugschäden bei Diebstahlsversuch In der Fahrzeugkaskoversicherung sind nur solche Schäden versichert, die bei dem Versuch der Entwendung des gesamten Fahrzeugs oder der mitversicherten Zubehörteile entstanden sind. Schäden anläßlich der (versuchten) Entwendung von im Fahrzeug aufbewahrten oder transportierten Gegenständen liegen außerhalb des Versicherungsschutzes.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 188/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-10-25
Aktenzeichen: 9 U 188/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1025.9U188.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 12 AKB
Leitsätze
Kaskoversicherte Fahrzeugschäden bei Diebstahlsversuch In der Fahrzeugkaskoversicherung sind nur solche Schäden versichert, die bei dem Versuch der Entwendung des gesamten Fahrzeugs oder der mitversicherten Zubehörteile entstanden sind. Schäden anläßlich der (versuchten) Entwendung von im Fahrzeug aufbewahrten oder transportierten Gegenständen liegen außerhalb des Versicherungsschutzes.
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