7 U 184/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-10-06, 7 U 184/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 184/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-10-06
Aktenzeichen: 7 U 184/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1006.7U184.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.9.1993 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 161/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Beklagte kann die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.
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