Oberlandesgericht Köln, 1994-09-29, Ss 414/94 - 170 -

Ss 414/94 - 170 -Obergericht29.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 414/94 - 170 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-09-29

Aktenzeichen: Ss 414/94 - 170 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0929.SS414.94.170.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die der Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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