Oberlandesgericht Köln, 1994-09-22, 5 U 65/94

5 U 65/94Obergericht22.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 65/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-09-22

Aktenzeichen: 5 U 65/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0922.5U65.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 25. September 1992 -9 0 244/91- wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Den Beklagten wird gestattet, Sicherheit auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank zu leisten.

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