16 U 35/88•Oberlandesgericht Köln, 1994-09-19, 16 U 35/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 35/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-09-19
Aktenzeichen: 16 U 35/88
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0919.16U35.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.12.1987 - 3 O 158/87 - teilweise wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Firma B. Industrie Leasing GmbH, H.straße 12, 40233 D., 65.983,20 DM nebst 6,25 % Zinsen seit dem 25. März 1987 zu zahlen Zug um Zug gegen Herausgabe des EDV-Systems PS 20 mit drei Bildschirmen, einem Mehrplatzbetriebssystem, einem Basic Interpreter, einem Drucker NEC P 7 mit Endlostraktor und der Softwareprogramme "Heim", "Fibu" und "Lohn und Gehalt".
Die Kosten des ersten Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 5 % und die Beklagte zu 95 %. Die Kosten des Revisionsverfahrens und des zweiten Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beide Parteien dürfen die Sicherheit durch die unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse leisten.
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