18 U 6/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-09-01, 18 U 6/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 6/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-09-01
Aktenzeichen: 18 U 6/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0901.18U6.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 1. Dezember 1993 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 553/92 - wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung einschließlich der Streithilfe tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Beklagten und der Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 12.000,00 DM abwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Klägern wird gestattet, die Sicherheits- leistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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