6 U 128/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-08-23, 6 U 128/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 128/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-08-23
Aktenzeichen: 6 U 128/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0823.6U128.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Das Oberlandesgericht Köln erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf den Antrag der Klägerin - mit ausdrücklicher Zustimmung des Beklagten - an das sachlich und örtlich ausschließlich zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf - Kartellsenat -.
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