5 U 92/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-08-22, 5 U 92/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 92/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-08-22
Aktenzeichen: 5 U 92/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0822.5U92.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Februar 1993 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 330/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 16.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Raiffeisenkasse oder Volks- oder Genossenschaftsbank zu erbringen.
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