Oberlandesgericht Köln, 1994-08-22, 5 U 14/94

5 U 14/94Obergericht22.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 14/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-08-22

Aktenzeichen: 5 U 14/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0822.5U14.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.02.1992 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 486/90 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Klägerin wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank zu erbringen.

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