Oberlandesgericht Köln, 1994-08-18, 1 U 22/94

1 U 22/94Obergericht18.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 22/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-08-18

Aktenzeichen: 1 U 22/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0818.1U22.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Februar 1994 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 0 372/93 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Klageantrag zu 2) als unbegründet abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Abfassung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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