Oberlandesgericht Köln, 1994-08-17, 26 U 8/94

26 U 8/94Obergericht17.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 U 8/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-08-17

Aktenzeichen: 26 U 8/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0817.26U8.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 16. Dezember 1993 - 13 O 9/93 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 95.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstrec-kung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Dem Beklagten wird gestattet, die Sicher-heit auch durch unbedingte und unbefristete schriftliche Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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