26 U 8/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-08-17, 26 U 8/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 U 8/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-08-17
Aktenzeichen: 26 U 8/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0817.26U8.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 16. Dezember 1993 - 13 O 9/93 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 95.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstrec-kung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Dem Beklagten wird gestattet, die Sicher-heit auch durch unbedingte und unbefristete schriftliche Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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