Oberlandesgericht Köln, 1994-08-16, 9 U 87/94

9 U 87/94Obergericht16.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 87/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-08-16

Aktenzeichen: 9 U 87/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0816.9U87.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. August 1993 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 46/93 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger 2.025,06 DM zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 3/4 und die Beklagte 1/4; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 6/7 und die Beklagte zu 1/7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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