Oberlandesgericht Köln, 1994-08-16, 9 U 104/93

9 U 104/93Obergericht16.08.1994

Regest

Ist bei einer bauvertraglichen Preisanpassungsklausel bei Massenabweichungen von mehr als 5 % die Vereinbarung eines neuen Pauschalpreises vorgesehen, so sind sämtliche die ursprünglich kalkulierten Werte übersteigenden Massen zu vergüten und nicht nur die 5 % übersteigenden Massen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 104/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-08-16

Aktenzeichen: 9 U 104/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0816.9U104.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 631 BGB; § 2 NR. 7 VOB/B

Leitsätze

Ist bei einer bauvertraglichen Preisanpassungsklausel bei Massenabweichungen von mehr als 5 % die Vereinbarung eines neuen Pauschalpreises vorgesehen, so sind sämtliche die ursprünglich kalkulierten Werte übersteigenden Massen zu vergüten und nicht nur die 5 % übersteigenden Massen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten ge- gen das am 09.03.1993 verkündete Teilurteil des Landgerichts Köln - 27 O 336/90 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte Zinsen aus dem erstinstanzlich zuerkannten Betrag von 19.827,94 DM wie folgt zu zahlen hat:

11,25 % vom 18.04.1990 bis 13.09.1990, 11,75 % vom 14.09.1990 bis 05.12.1990 und 1 % über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank ab 06.12.1990.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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