Oberlandesgericht Köln, 1994-08-15, 16 U 14/94

16 U 14/94Obergericht15.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 14/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-08-15

Aktenzeichen: 16 U 14/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0815.16U14.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.12.1993 - 3 O 344/93 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.620,74 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27.3.1993 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 13 % und der Beklagten zu 87 % auferlegt. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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