27 WF 81/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-08-10, 27 WF 81/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-08-10, 27 WF 81/94
27 WF 81/94Obergericht10.08.1994
Regest
Die treuhänderische Rückübertragung von auf das Sozialamt übergegangenen Unterhaltsansprüchen auf den Unterhaltsberechtigten zwecks gerichtlicher Geltendmachung ist zulässig. Das PKH-Gesuch des Unterhaltsberechtigten in bezug auf diese Ansprüche ist nicht wegen Mitwilligkeit oder mangels "Armut" des Sozialamtes zurückzuweisen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 81/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-08-10
Aktenzeichen: 27 WF 81/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0810.27WF81.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: § 114 ZPO; § 91 BSHG
Leitsätze
Die treuhänderische Rückübertragung von auf das Sozialamt übergegangenen Unterhaltsansprüchen auf den Unterhaltsberechtigten zwecks gerichtlicher Geltendmachung ist zulässig. Das PKH-Gesuch des Unterhaltsberechtigten in bezug auf diese Ansprüche ist nicht wegen Mitwilligkeit oder mangels "Armut" des Sozialamtes zurückzuweisen.
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Geilenkirchen zurückverwiesen.
Das Amtsgericht wird angewiesen, die nachgesuchte Prozeßkostenhilfe nicht mit der im angefochtenen Beschluß gegebenen Begründung zu verweigern.
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