Oberlandesgericht Köln, 1994-08-10, 27 WF 81/94

27 WF 81/94Obergericht10.08.1994

Regest

Die treuhänderische Rückübertragung von auf das Sozialamt übergegangenen Unterhaltsansprüchen auf den Unterhaltsberechtigten zwecks gerichtlicher Geltendmachung ist zulässig. Das PKH-Gesuch des Unterhaltsberechtigten in bezug auf diese Ansprüche ist nicht wegen Mitwilligkeit oder mangels "Armut" des Sozialamtes zurückzuweisen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 WF 81/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-08-10

Aktenzeichen: 27 WF 81/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0810.27WF81.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: § 114 ZPO; § 91 BSHG

Leitsätze

Die treuhänderische Rückübertragung von auf das Sozialamt übergegangenen Unterhaltsansprüchen auf den Unterhaltsberechtigten zwecks gerichtlicher Geltendmachung ist zulässig. Das PKH-Gesuch des Unterhaltsberechtigten in bezug auf diese Ansprüche ist nicht wegen Mitwilligkeit oder mangels "Armut" des Sozialamtes zurückzuweisen.

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Geilenkirchen zurückverwiesen.

Das Amtsgericht wird angewiesen, die nachgesuchte Prozeßkostenhilfe nicht mit der im angefochtenen Beschluß gegebenen Begründung zu verweigern.

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