2 U 36/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-07-13, 2 U 36/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 36/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-07-13
Aktenzeichen: 2 U 36/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0713.2U36.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.02.1994 (8 0 588/92) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger noch 3.950,09 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.09.1992 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 45 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 55 %, von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger 34 % und die Beklagten 66 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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