22 U 266/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-07-12, 22 U 266/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-07-12, 22 U 266/93
22 U 266/93Obergericht12.07.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 266/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-07-12
Aktenzeichen: 22 U 266/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0712.22U266.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. November 1993 verkündete Teilurteil des Landgerichts Köln - 5 O 2/93 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklag-te vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die jeweiligen Sicher-heiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Groß-bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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