16 WX 73/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-07-08, 16 WX 73/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-07-08, 16 WX 73/94
16 WX 73/94Obergericht08.07.1994
Regest
Beginn der Rechtsmittelfrist bei unvollständigen Entscheidungen Die dem Beschwerten zugestellte Ausfertigung der Entscheidung muß, damit die Rechtsmittelfrist zu laufen beginnen kann, die Urschrift wortgetreu und vollständig wiedergeben, wobei kleine Fehler nicht schaden, wenn der Zustellungsempfänger aus der Ausfertigung den Umfang seiner Beschwer ohne Einschränkung erkennen kann. Letzteres ist der Fall, wenn der zugestellten Ausfertigung versehentlich eine Seite des Tatbestandes der Entscheidung nicht beigefügt wurde, auf der sich - aus dem Gesamtzusammenhang erkennbar - nur die Wiedergabe von Rechtsansichten der Partei befand.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 73/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-07-08
Aktenzeichen: 16 WX 73/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0708.16WX73.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: § 45 I WEG; §22 I FGG; § 29 FGG; § 319 ZPO; BESCHWERDE; FRIST; BEGINN; ZUSTELLUNG
Leitsätze
Beginn der Rechtsmittelfrist bei unvollständigen Entscheidungen Die dem Beschwerten zugestellte Ausfertigung der Entscheidung muß, damit die Rechtsmittelfrist zu laufen beginnen kann, die Urschrift wortgetreu und vollständig wiedergeben, wobei kleine Fehler nicht schaden, wenn der Zustellungsempfänger aus der Ausfertigung den Umfang seiner Beschwer ohne Einschränkung erkennen kann. Letzteres ist der Fall, wenn der zugestellten Ausfertigung versehentlich eine Seite des Tatbestandes der Entscheidung nicht beigefügt wurde, auf der sich - aus dem Gesamtzusammenhang erkennbar - nur die Wiedergabe von Rechtsansichten der Partei befand.
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