Oberlandesgericht Köln, 1994-07-01, 19 U 149/93

19 U 149/93Obergericht01.07.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 149/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-07-01

Aktenzeichen: 19 U 149/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0701.19U149.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6. Mai 1993 - 21 O 531/92 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.