Oberlandesgericht Köln, 1994-06-30, 5 U 45/94

5 U 45/94Obergericht30.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 45/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-06-30

Aktenzeichen: 5 U 45/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0630.5U45.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 7. April 1993 - 4 O 589/89 - wird zurückgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.300,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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