Oberlandesgericht Köln, 1994-06-30, 5 U 159/94

5 U 159/94Obergericht30.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 159/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-06-30

Aktenzeichen: 5 U 159/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0630.5U159.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 18. November 1993 - 12 O 293/93 - und das ihm zugrundeliegende Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Zivilkammer zurückverwiesen.

Die mit dem angefochtenen Urteil und dem Berufungsverfahren entstandenen Gerichtskosten sind nicht zu erheben. Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung - auch über die Kosten der Berufung - dem Landgericht vorbehalten.

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