24 U 180/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-06-23, 24 U 180/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-06-23, 24 U 180/93
24 U 180/93Obergericht23.06.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 180/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-06-23
Aktenzeichen: 24 U 180/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0623.24U180.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 19.11.1993 - 15 O 389/93 - wird teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 12.500,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 24.9.1993 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.500,-- DM abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Klägerin in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch eine schriftliche, selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaft einer Großbank, öffentlichen Sparkasse, Raiffeisen- oder Volksbank mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Die Revision wird zugelassen.
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