Oberlandesgericht Köln, 1994-06-15, 11 U 26/94

11 U 26/94Obergericht15.06.1994

Regest

Wird bei einer Bestellung in den Geschäftsräumen die Frage der Person des Vertragspartners nicht angesprochen, handelt es sich in der Regel um ein unternehmensbezogenes Geschäft, bei dem der tatsächliche Betriebsinhaber als Vertragspartner verpflichtet wird. Mit Eintragung der GmbH ins Handelsregister erlischt die Haftung der Gründer ebenso wie die Handelndenhaftung gem. § 11 Abs. 2 GmbHG.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 26/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-06-15

Aktenzeichen: 11 U 26/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0615.11U26.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: VERTRAG; VERTRETUNG

Leitsätze

Wird bei einer Bestellung in den Geschäftsräumen die Frage der Person des Vertragspartners nicht angesprochen, handelt es sich in der Regel um ein unternehmensbezogenes Geschäft, bei dem der tatsächliche Betriebsinhaber als Vertragspartner verpflichtet wird. Mit Eintragung der GmbH ins Handelsregister erlischt die Haftung der Gründer ebenso wie die Handelndenhaftung gem. § 11 Abs. 2 GmbHG.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.