Oberlandesgericht Köln, 1994-06-14, 9 U 118/94

9 U 118/94Obergericht14.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 118/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-06-14

Aktenzeichen: 9 U 118/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0614.9U118.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.06.1993 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 185/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf eine Vollstreckung durch eine auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringende Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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