3 U 22/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-06-14, 3 U 22/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-06-14, 3 U 22/94
3 U 22/94Obergericht14.06.1994
Regest
Änderung nicht anfechtbarer Beschlüsse Auch ein nicht anfechtbarer Beschluß des Berufungsgerichts kann vom Senat geändert werden, wenn der Beschluß mangels Gewährung rechtlichen Gehörs und in der Sache fehlerhaft ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 22/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-06-14
Aktenzeichen: 3 U 22/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0614.3U22.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: § 534 ZPO
Leitsätze
Änderung nicht anfechtbarer Beschlüsse
Auch ein nicht anfechtbarer Beschluß des Berufungsgerichts kann vom Senat geändert werden, wenn der Beschluß mangels Gewährung rechtlichen Gehörs und in der Sache fehlerhaft ist.
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