Oberlandesgericht Köln, 1994-06-14, 3 U 22/94

3 U 22/94Obergericht14.06.1994

Regest

Änderung nicht anfechtbarer Beschlüsse Auch ein nicht anfechtbarer Beschluß des Berufungsgerichts kann vom Senat geändert werden, wenn der Beschluß mangels Gewährung rechtlichen Gehörs und in der Sache fehlerhaft ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 22/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-06-14

Aktenzeichen: 3 U 22/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0614.3U22.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: § 534 ZPO

Leitsätze

Änderung nicht anfechtbarer Beschlüsse

Auch ein nicht anfechtbarer Beschluß des Berufungsgerichts kann vom Senat geändert werden, wenn der Beschluß mangels Gewährung rechtlichen Gehörs und in der Sache fehlerhaft ist.

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