Oberlandesgericht Köln, 1994-06-14, 2 Ws 251/94

2 Ws 251/94Obergericht14.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 251/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-06-14

Aktenzeichen: 2 Ws 251/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0614.2WS251.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses als unbegründet verworfen. Dies gilt auch in Würdigung des umfangreichen Beschwerdevorbringen im Schriftsatz vom 27. April 1994.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Verurteilten auferlegt.

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