2 Ws 230/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-06-10, 2 Ws 230/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-06-10, 2 Ws 230/94
2 Ws 230/94Obergericht10.06.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 230/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-06-10
Aktenzeichen: 2 Ws 230/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0610.2WS230.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß sowie der Haftbefehl des Amtsgerichts Köln (503 Gs 2085/94) vom 30. März 1994 werden aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschuldigten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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