27 WF 57/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-06-10, 27 WF 57/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-06-10, 27 WF 57/94
27 WF 57/94Obergericht10.06.1994
Regest
Reisekosten der armen Partei zur Wahrnehmung des Termins Hat die Partei die Reisekosten zur Wahrnehmung des Termins selbst ausgelegt, dann ist sie dennoch als mittellos anzusehen, wenn sie den Betrag nicht entbehren kann, ohne über das Maß des § 115 ZPO hinaus belastet zu werden. Ihr sind die Reisekosten auch dann zu erstatten, wenn sie den Betrag erst ein Jahr nach dem Termin stellt, aufgrund von Urkunden ihre Mittellosigkeit aber feststeht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 57/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-06-10
Aktenzeichen: 27 WF 57/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0610.27WF57.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: ZPO § 115
Leitsätze
Reisekosten der armen Partei zur Wahrnehmung des Termins
Hat die Partei die Reisekosten zur Wahrnehmung des Termins selbst ausgelegt, dann ist sie dennoch als mittellos anzusehen, wenn sie den Betrag nicht entbehren kann, ohne über das Maß des § 115 ZPO hinaus belastet zu werden. Ihr sind die Reisekosten auch dann zu erstatten, wenn sie den Betrag erst ein Jahr nach dem Termin stellt, aufgrund von Urkunden ihre Mittellosigkeit aber feststeht.
Tenor
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.