27 U 42/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-06-08, 27 U 42/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-06-08, 27 U 42/94
27 U 42/94Obergericht08.06.1994
Regest
Haftung des Transportunternehmers bei Beschädigung des Gutes 1. Gegen die Anwendung des Anscheinsbeweises für eine beförderungssichere Verpackung im Sinne von § 18 KVO bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. 2. Aus einem unfallfreien "normalen" Fahrtverlauf kann indessen nicht prima facie auf das Vorliegen von Verpackungsmängeln geschlossen werden. Deshalb ist der Behauptung des Transportunternehmers, während des Transports habe es keine besonderen Vorkommnisse gegeben, nicht nachzugehen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 42/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-06-08
Aktenzeichen: 27 U 42/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0608.27U42.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: KVO § 17; KVO § 18; KVO § 29; KVO § 34; VVG § 67 I
Leitsätze
Haftung des Transportunternehmers bei Beschädigung des Gutes
-
Gegen die Anwendung des Anscheinsbeweises für eine beförderungssichere Verpackung im Sinne von § 18 KVO bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
-
Aus einem unfallfreien "normalen" Fahrtverlauf kann indessen nicht prima facie auf das Vorliegen von Verpackungsmängeln geschlossen werden. Deshalb ist der Behauptung des Transportunternehmers, während des Transports habe es keine besonderen Vorkommnisse gegeben, nicht nachzugehen.
Tenor
Das Urteil ist rechtskräftig.
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